3.3. Bei Preiserhöhungen vonmehr als 5%oder imFalle einer erheblichenÄnderung einer
wesentlichen Reiseleistung, die nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen
sind, ist der Reisegast berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Djoser in
der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Reisegast aus seinemAngebot an-
zubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Djoser
über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber gel-
tend zu machen.
4. rücktritt durch den reisegast/stornokosten
4.1. Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rück-
tritt ist gegenüber Djoser unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls
die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Reisegast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Reisegast vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert
Djoser den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Djoser, soweit der Rücktritt
nicht von Djoser zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zumRücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwen-
dungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. Djoser hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksich-
tigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebe-
ginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berech-
nung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisegastes wie folgt
berechnet: bis 57 Tage vor Reiseantritt 10 %, bis 43 Tage vor Reiseantritt 25 %, bis 29 Tage
vor Reiseantritt 50 %, bis 15 Tage vor Reiseantritt 75 %, danach oder bei Nichtantritt der
Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen Djoser 90 % des Reisepreises zu. Bei
Hochseereisen (Antarktis) gelten abweichende Stornobedingungen: Im Falle des Rück-
tritts steht Djoser folgender pauschalierter Anspruch pro Person zu: bis 95 Tage vor Rei-
seantritt 15 %, bis 30 Tage vor Reiseantritt 75 %, danach oder bei Nichtantritt der Reise
ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen Djoser 90 % des Reisepreises zu.
4.4.Beibestimmten individuellenReiseleistungen(z.B.Hotels,Transfers,Flüge),dieüber
das Pauschalangebot von Djoser hinaus gebucht werden sowie bei Privatreisen gelten
u.U. gesonderte Stornierungsbedingungen, welche die pauschalen Stornobedingungen
aus 4.3 übersteigen und bis zu 100 % betragen können. Sofern gesonderte Bedingungen
gelten, erhält der Reisegast diese vollständig ausgewiesen in seinem Angebot und der
Buchungsbestätigung. Bei Flügen sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften
maßgeblich.
4.5. Dem Reisegast bleibt es in jedem Fall unbenommen, Djoser nachzuweisen, dass die-
ser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von
Djoser geforderte Pauschale.
5. umbuchungen
5.1. Ein Anspruch des Reisegastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisegastes dennoch
eine Umbuchung vorgenommen, kann Djoser bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein
Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt: bis 57 Tage vor Reiseantritt
75,– € (50,– € bei Djoser Junior). Abweichend gilt bei Hochseereisen (Antarktis) zusätz-
lich: Umbuchungswünsche des Reisegastes auf einen anderen Termin oder eine andere
Reise können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 4.2. bis 4.5. und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden.
5.2. Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z. B. Hotels, Transfers, Flüge), die über
das Pauschalangebot von Djoser hinaus gebucht werden sowie bei Privatreisen gelten
u. U. gesonderte Umbuchungsbedingungen, welche die pauschalen Umbuchungsbedin-
gungen aus 5.1. übersteigen und bis zu 100 % der entsprechenden Teilleistung betragen
können. Sofern gesonderte Bedingungen gelten, erhält der Reisegast diese vollständig
ausgewiesen in seinem Angebot und der Buchungsbestätigung. Bei Flügen sind die Kon-
ditionen und Tarife der Fluggesellschaften maßgeblich.
5.3. Umbuchungswünsche des Reisegastes, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 4.2. bis 4.5. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durch-
geführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
5.4. Bis zum Reisebeginn ist der Reisegast berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen.
Djoser kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn die Person den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der Reisende gegenüber Djoser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsentgelte.
6. nicht in anspruch genommene leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wur-
den, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf antei-
lige Erstattung des Reisepreises. Djoser wird sich um Erstattung der ersparten Aufwen-
dungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. rücktritt wegen nichterreichens der mindestteilnehmerzahl
Djoser kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Rei-
severtrag zurücktreten, wenn Djoser a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Min-
destteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss,
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi-
schen dem Reisegast und Djoser zustande kommenden Reisevertrages.
1. abschluss des reisevertrages/verpflichtung des reisegastes
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisegast der Firma Djoser Reisen
GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 20, 50672 Köln – nachfolgend Djoser genannt – den Ab-
schluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseaus-
schreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem
Reisegast vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsun-
ternehmen) sind von Djoser nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zumachen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Djoser hinausgehen oder im
Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Djoser he-
rausgegeben werden, sind für Djoser und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, so-
weit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit demReisegast zumGegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Djoser gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektro-
nischemWeg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Djoser
den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischemWeg. Diese Eingangsbestäti-
gung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5. Der Reisegast hat für alle Vertragsverpflichtungen vonMitreisenden, für die er die Bu-
chung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch Djoser zustande;
sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
Djoser dem Reisegast eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Djoser
nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisegast weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein
neues Angebot durch Djoser vor, an das Djoser für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reise-
gast innerhalb der Bindungsfrist Djoser die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder
Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine An-
zahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rech-
nung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 25 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten
Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Reisegast etwa 1 bis 2
Wochen vor Reiseantritt zugesandt.
2.2. Leistet der Reisegast die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Djoser berechtigt, nach Mahnung mit Frist-
setzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten ge-
mäß Ziffer 4.2. bis 4.5. zu belasten.
3. leistungen und preise
3.1.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich allein aus der Reisebeschreibung,
den Hinweisen und Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog/der Internetseite, Indi-
vidualvereinbarungen sowie aus der Buchungsbestätigung. Die Angaben in den Infor-
mationsschriften, welche der Reisegast erhalten oder aus dem Internet abgerufen hat,
stellen lediglich weitere Anregungen und Vorschläge für fakultative Veranstaltungen dar.
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever-
trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Djoser nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht er-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.1.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.1.3. Djoser ist verpflichtet, den Reisegast über wesentliche Leistungsänderungen unver-
züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.2. Djoser behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wech-
selkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
3.2.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungsko-
sten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Djoser den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Djoser vom Reisenden den Er-
höhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vomBeförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein-
barten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann Djoser vom Reisenden verlangen.
3.2.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren gegenüber Djoser erhöht, so kann der Reisepreis um den ent-
sprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.2.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Djoser ver-
teuert hat.
3.2.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem verein-
barten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstän-
de vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Djoser nicht
vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Djoser
den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reise-
antritt sind unwirksam.
allgemeine geschäftsbedingungen