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Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt
des zwischen dem Reisegast und Djoser zustande kommenden Reisevertrages.
1.
ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES/
VERPFLICHTUNG DES REISEGASTES
1.1.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisegast der Firma Djoser
Reisen GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 20, 50672 Köln - nachfolgend Djoser
genannt - den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses
Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für
die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisegast vorliegen.
1.2.
Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beför-
derungsunternehmen) sind von Djoser nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den ver-
einbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen von Djoser hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschrei-
bung stehen.
1.3.
Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von
Djoser herausgegeben werden, sind für Djoser und dessen Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Reisegast zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leis-
tungspflicht von Djoser gemacht wurden.
1.4.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt Djoser den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme
des Buchungsauftrags dar.
1.5.
Der Reisegast hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er die-
se Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch Djoser
zustande; sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird Djoser dem Reisegast eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu ist Djoser nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den
Reisegast weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab,
so liegt ein neues Angebot durch Djoser vor, an das Djoser für die Dauer von
10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisegast innerhalb der Bindungsfrist Djoser die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung oder Restzahlung
erklärt.
2.
BEZAHLUNG
2.1.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsschei-
nes eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 25 Tage vor
Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Die
Reiseunterlagen werden dem Reisegast etwa 1 bis 2 Wochen vor Reiseantritt
zugesandt.
2.2.
Leistet der Reisegast die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht ent-
sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Djoser berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisegast
mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2. bis 4.5. zu belasten.
3.
LEISTUNGEN UND PREISE
3.1.1.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich allein aus der Reisebe-
schreibung, den Hinweisen und Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog/
der Internetseite, Individualvereinbarungen sowie aus der Buchungsbestäti-
gung. Die Angaben in den Informationsschriften, welche der Reisegast erhalten
oder aus dem Internet abgerufen hat, stellen lediglich weitere Anregungen
und Vorschläge für fakultative Veranstaltungen dar. Änderungen wesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von Djoser nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.1.2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.1.3.
Djoser ist verpflichtet, den Reisegast über wesentliche Leistungsänderun-
gen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.2.
Djoser behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leis-
tungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
3.2.1.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförde-
rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Djoser den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Djoser vom Reisen-
den den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Djoser vom Reisenden
verlangen.
3.2.2.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Djoser erhöht, so kann der Reise-
preis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.2.3.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertra-
ges kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für Djoser verteuert hat.
3.2.4.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Ver-
tragsschluss für Djoser nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat Djoser den Reisenden unverzüglich zu informie-
ren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
3.3.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, die nicht auf außergewöhnliche
Umstände zurückzuführen sind, ist der Reisegast berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwer-
tigen Reise zu verlangen, wenn Djoser in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Djoser über die Änderung
der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu
machen.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEGAST/STORNOKOSTEN
4.1.
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktre-
ten. Der Rücktritt ist gegenüber Djoser unter der vorstehend angegebenen
Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann
der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisegast wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2.
Tritt der Reisegast vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so verliert Djoser den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Djoser,
soweit der Rücktritt nicht von Djoser zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen in Abhängigkeit vom
jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3.
Djoser hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisegastes wie folgt berechnet: bis
57 Tage vor Reiseantritt 10 %, bis 43 Tage vor Reiseantritt 25 %, bis 29 Tage vor
Reiseantritt 50 %, bis 15 Tage vor Reiseantritt 75 %, danach oder bei Nichtantritt
der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen Djoser 90 % des Reiseprei-
ses zu. Bei Hochseereisen (Antarktis) und allen Fotoreisen gelten abweichende
Stornobedingungen: Im Falle des Rücktritts steht Djoser folgender pauscha-
lierter Anspruch pro Person zu: bis 95 Tage vor Reiseantritt 15 %, bis 30 Tage
vor Reiseantritt 75 %, danach oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige
Rücktrittserklärung stehen Djoser 90 % des Reisepreises zu.
4.4.
Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z. B. Hotels, Transfers,
Flüge), die über das Pauschalangebot von Djoser hinaus gebucht werden sowie
bei Privatreisen gelten u. U. gesonderte Stornierungsbedingungen, welche die
pauschalen Stornobedingungen aus 4.3 übersteigen und bis zu 100 % betragen
können. Sofern gesonderte Bedingungen gelten, erhält der Reisegast diese
vollständig ausgewiesen in seinem Angebot und der Buchungsbestätigung. Bei
Flügen sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften maßgeblich.
4.5.
Dem Reisegast bleibt es in jedem Fall unbenommen, Djoser nachzu-
weisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist, als die von Djoser geforderte Pauschale.
5.
UMBUCHUNGEN
5.1.
Ein Anspruch des Reisegastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf
Wunsch des Reisegastes dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
Djoser bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro
Reisenden erheben. Dieses beträgt: bis 57 Tage vor Reiseantritt 75,-
?
(50,-
?
bei Djoser Junior). Abweichend gilt bei Hochseereisen (Antarktis) und allen
Fotoreisen zusätzlich: Umbuchungswünsche des Reisegastes auf einen anderen
Termin oder eine andere Reise können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff.
4.2. bis 4.5. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.2.
Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z. B. Hotels, Transfers,
Flüge), die über das Pauschalangebot von Djoser hinaus gebucht werden sowie
bei Privatreisen gelten u. U. gesonderte Umbuchungsbedingungen, welche die
pauschalen Umbuchungsbedingungen aus 5.1. übersteigen und bis zu 100 % der
entsprechenden Teilleistung betragen können. Sofern gesonderte Bedingungen
gelten, erhält der Reisegast diese vollständig ausgewiesen in seinem Angebot
und der Buchungsbestätigung. Bei Flügen sind die Konditionen und Tarife der
Fluggesellschaften maßgeblich.
5.3.
Umbuchungswünsche des Reisegastes, die nach Ablauf der Frist erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2. bis 4.5. zu den Bedingungen und gleich-
zeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-
wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.4.
Bis zum Reisebeginn ist der Reisegast berechtigt, eine Ersatzperson
zu benennen. Djoser kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn
die Person den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen-
stehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegen-
über Djoser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsentgelte.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß ange-
boten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B.
wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Djoser wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
7.
RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS
DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
Djoser kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn Djoser a) in der jeweiligen Reiseausschreibung
die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor
dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklä-
rung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die
Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die
entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN